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Zum Schutz der Gesundheit hat die Kreishandwerkerschaft nach Absage der nächsten Veranstaltungen nun auch ihre Lehrwerkstätten (ÜBL) am Platz des Handwerks vorerst bis zum 17. April geschlossen.
Die Landesregierung NRW hat am vergangenen Wochenende umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Hiervon ist auch das berufliche Bildungswesen des Handwerks betroffen. Die Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach sieht sich daher gezwungen, sämtliche überbetrieblichen Unterweisungen vorerst bis zum 17. April 2020 abzusagen. Für die Auszubildenden besteht ab sofort (17. März 2020) Anwesenheitspflicht im Ausbildungsbetrieb, sofern für sie keine Quarantäne angeordnet wurde.
Bereits am Vortag (16. März 2020) wurden die nächsten geplanten Veranstaltungen abgesagt:
- das Azubi-Speed-Dating, geplant für den 26. März 2020
- die große Lossprechungsfeier, geplant für den 29. März 2020
- der SHK-Eignungstest, geplant für den 30. März 2020
- der Vortragsabend der Handwerksjunioren, geplant für den 2. April 2020
Über Sonderregelungen und die nächsten Schritte informiert die Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach an dieser Stelle und über Rundschreiben an die Mitgliedsbetriebe ihrer 18 Innungen.
Die Dachorganisation der Kreishandwerkerschaft, die Handwerkskammer Düsseldorf, hat auf ihrer Webseite aktuelle Infos und Hinweise des Gesundheitsministeriums sowie des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) in Berlin veröffentlicht. Dort sind auch die vom Koalitionsausschuss bereits beschlossenen Entlastungsmaßnahmen wie Überbrückungsdarlehen und Kurzarbeitergeld zu finden. Außerdem steht die Betriebsberatung der Kammer unter der Hotline-Rufnummer 0211 8795-555 für alle Fragen von Handwerksbetrieben zur Verfügung.