Kündigung der Ausbildung
Während der Probezeit kann jede Vertragspartei den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen fristlos kündigen.
Nach der Probezeit kann der Auszubildende mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, wenn er einen anderen Beruf erlernen möchte.
Das Ausbildungsverhältnis kann in beiderseitigem Einvernehmen durch einen Aufhebungsvertrag jederzeit beendet werden – auch in den Fällen, in denen eine Kündigung unzulässig wäre.
Montags Schule - Freier Tag?
Sofern der Betrieb in dem Sie beschäftigt sind montags geschlossen hat, steht Ihnen für diesen Berufsschultag ein anderer freier Tag, ( in der gleichen Woche ) als Ersatz zu.
Arbeitsstunden in der Woche?
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen 39,5 Stunden.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme in der Ausbildung habe?
Der Lehrlingswart hat die gesetzliche Aufgabe, die Auszubildenden bei Fragen und Problemen rund um die Ausbildung zu beraten. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Der Lehrlingswart kommt auch in die Schule, um über die gestreckte Gesellenprüfung zu informieren.
Sabine Capan
Platz des Handwerks 1, 41065 Mönchengladbach
Tel: 02161. 4915-41, info@friseurinnung-mg.de
Ursula Hoppe
Platz des Handwerks 1, 41065 Mönchengladbach
Tel: 02161. 4915-41, info@friseurinnung-mg.de